Liebe Mitglieder und Sportinteressierte,
auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.21 wurde 2 G auch für Fitnessstudios beschlossen.
Diese Regelung gillt ab Montag 22.11.2021.
Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, werden der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen in Innenräumen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränkt.
Der Wert liegt zur Zeit bei 3,23 (21.11.2021). (Aktuelle Hospitalisierungsrate in Schleswig-Holstein)
Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen zur Sportausübung eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
Sportliche Grüße von eurem fit foreva Team